Geschäftsbedingungen Sukano AG, Schweiz

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sukano AG (Sukano) gelten für alle Waren und Dienstleistungen, die dem Kunden von Sukano bereitgestellt werden, sofern diese in den Preisangeboten und Bestellbestätigungen von Sukano aufgeführt sind.

 

1.2 Sukano akzeptiert weder die Allgemeinen Einkaufsbedingungen noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Solche Bedingungen gelten selbst dann nicht, wenn der Kunde darauf in seiner Bestellung verweist und selbst wenn Sukano diese Bedingungen in der Bestellbestätigung nicht ausdrücklich ablehnt.

 


2. Bestellwesen und Vertragsabschluss

 

2.1 Der Kunde kann jederzeit Bestellanfragen an Sukano richten. Sukano erstellt nach Erhalt der Bestellanfrage eine Offerte für den Kunden («Offertstellung»).

 

2.2. Nach Annahme der Offerte durch den Kunden mit Bestellung bei Sukano kommt der Vertrag mit Ausstellung der Auftragsbestätigung durch Sukano zustande («Vertragsabschluss»).

 

2.3 Sukano behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss die Produkte nicht fortzuführen, zu ändern, zu ersetzen, neue Produkte auf den Markt zu bringen, die Preisgestaltung oder andere Bedingungen einseitig zu ändern, und zwar jederzeit mit einer Vorankündigung von dreissig (30) Tagen gegenüber dem Kunden. Einseitige Änderungen gelten als angenommen, sofern diese nach erfolgter Mitteilung durch den Kunden nicht innert drei Tagen abgelehnt werden. Bei rechtzeitiger Ablehnung des Kunden erlischt der Auftrag ohne Weiteres nach Ablauf der 30-tägigen Vorankündigungsfrist.

 

2.4 Sämtliche Vorgänge unter Ziff. 2.1-2.3 haben für ihre Verbindlichkeit zwingend schriftlich zu erfolgen. E-Mail erfüllt die Anforderungen an die Schriftlichkeit.

 


3. Preise

 

3.1 Alle Produkte werden zu den jeweils aktuellen Preisen im Zeitpunkt der Offertstellung der Auftragsbestätigung durch Sukano verkauft, vorbehältlich einseitiger Änderungen nach Ziffer 2.3.

 

3.2 Der Transport erfolgt in wirtschaftlich angemessener und üblicher Weise. Sukano haftet nicht für die am Bestimmungsort anfallenden Transportkosten, wie z.B. Spotting, Lagerung, Rangieren, Drayage, Demurrage, Pier Loading Charges usw.

 

3.3 Sofern nicht anders schriftlich von Sukano angegeben, verstehen sich alle Preise FCA Schindellegi, Schweiz (Incoterms 2020).

 

3.4 Für Waren, die innerhalb der Schweiz geliefert werden, werden die Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Bei Waren, die ausserhalb der Schweiz geliefert werden, werden die Preise in Euro (€) angegeben, sofern nicht anderweitig vereinbart.

 


4. Zahlungsbedingungen

Nach der Lieferung wird Sukano eine Rechnung ausstellen. Rechnungen von Sukano werden innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig und netto und ohne Rabatt zahlbar. Nach dem Ablauf der 30-tägigen Frist ab Ausstellung der Rechnung fallen automatisch Verzugszinsen an, ohne dass ein Erinnerungsschreiben von Sukano dafür notwendig wäre. Die fälligen Verzugszinsen betragen 1% pro Monat. Sollte ein Kunde in Zahlungsverzug geraten, behält sich Sukano das Recht vor, weitere Lieferungen einzustellen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen wird, selbst falls die Lieferdaten bereits vereinbart wurden. Falls die Rechnung(en) nicht vollständig innerhalb von 60 Tagen bezahlt werden, behält sich Sukano das Recht vor, jegliche ausstehende Bestellungen zu stornieren und auf Schadensersatz zu klagen.

 


5. Herabstufung der Bonität des Kunden

 

5.1 Falls die Bonität des Kunden aufgrund von Informationen, die Sukano bekannt werden, herabgestuft wird, behält sich Sukano das Recht vor, weitere Lieferungen erst dann auszuführen, wenn der Kunde zusätzliche Sicherheiten bereitstellt oder die Zahlung im Voraus leistet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug gerät.

 

5.2 Sukano hat das Recht, den Zeitpunkt weiterer Lieferungen so lange zu verschieben, bis die erforderlichen Sicherheiten bereitgestellt oder bis eine Vorauszahlung geleitet wurde, selbst falls die Lieferdaten bereits im Voraus vereinbart worden sind.

 

5.3 Falls die erforderliche Sicherheit oder Vorauszahlung nicht innerhalb von 60 Tagen bereitgestellt bzw. geleistet wurde, behält sich Sukano das Recht vor, alle ausstehenden Bestellungen zu stornieren und auf Schadensersatz zu klagen.

 


6. Lieferdaten

 

6.1 Lieferdaten sind nur dann bindend, wenn sie im Voraus ausdrücklich vereinbart wurden. Sollte eine Lieferung von Sukano nicht innerhalb der vereinbarten Zeit eintreffen, ist der Kunde berechtigt, ein neues und angemessenes Lieferdatum festzulegen. Falls die Lieferung nach diesem Datum immer noch nicht eintrifft, ist er berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Die Schadensersatzhaftung bei Lieferverzögerungen ist vorbehältlich Ziffer 6.2 nachfolgend in Ziffer 10 festgelegt.

 

6.2 Sukano steht eine angemessene Verlängerung der Lieferzeiten zu, falls die vereinbarte Lieferung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht erfolgen kann. Die Leistung von Schadenersatz bei Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 


7. Inspektion/Mängelansprüche

 

7.1 Der Kunde muss die Güter auf Identität, Qualität und Transportschäden prüfen und Sukano unverzüglich informieren, sollten Defekte oder Mängel festgestellt werden. Transportschäden müssen dem Versandunternehmen unverzüglich gemeldet werden.

 

7.2 Innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung müssen die Waren sorgfältig überprüft werden, und alle erkennbaren Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach der Durchführung der Prüfung gemeldet werden.

 

7.3 Alle anderen Vereinbarungen im Hinblick auf Wareneingangskontrolle müssen mit Sukano in schriftlicher Form getroffen werden.

 

7.4 Sollte der Kunde bisher nicht festgestellte Defekte entdecken, muss die Reklamation innerhalb von 5 Tagen nach der Entdeckung erfolgen.

 

 

8. Gewährleistung

 

8.1 Sukano garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

 

8.2 Sukano übernimmt keine Verantwortung für die Eignung der Waren für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck. Falls der Kunde begründete Mängelansprüche erhebt, wird Sukano die Defekte beheben oder die Waren durch nicht-defekte Produkte ersetzen.

 

8.3 Falls Sukano defekte Produkte innerhalb einer angemessenen Frist nicht reparieren oder ersetzen kann, hat der Kunde ein Anrecht auf einen angemessenen Preisnachlass oder auf Stornierung der entsprechenden Bestellung.

 


9. Geistiges Eigentum

 

9.1 Die geistigen Eigentumsrechte an den dem Kunden von Sukano bereitgestellten Produkten und Produktunterlagen sind Eigentum von Sukano.

 

9.2 Sukano bestätigt, dass das Unternehmen regelmässig prüft, ob seine Produkte gegen die geistigen Eigentumsrechte dritter Parteien verstossen und ob das Unternehmen Kenntnisse von den Rechten dritter Parteien hat, die durch die Herstellung und Lieferung der Waren an den Kunden verletzt wären. Nichtsdestotrotz gilt: Sollte eine dritte Partei gegen den Kunden Ansprüche in Verbindung mit angeblichen Rechtsverletzungen erheben, muss der Kunde Sukano unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall wird Sukano nach eigenem Ermessen - sollte sich der Anspruch dieser dritten Partei als gültig erweisen - die erforderlichen Rechte erwerben oder das Produkt so verändern, dass die Rechte dritter Parteien nicht mehr verletzt werden, oder einer Retournierung des Produktes gegen Erstattung des vom Kunden entrichteten Preises zustimmen. Die Verantwortung von Sukano bei Schadenersatzansprüchen, die gegen den Kunden erhoben werden, ist nachfolgend in Ziffer 10 geregelt.

 

9.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu überprüfen, ob der beabsichtigte Verwendungszweck des Produkts eine Verletzung gegen die geistigen Eigentumsrechte dritter Parteien darstellt. Sukano kann nicht garantieren, dass seine Produkte in einer bestimmten Kombination oder bei einem bestimmten Herstellungsprozess verwendet werden können, ohne dabei die Rechte dritter Parteien zu verletzten.

 


10. Haftungsbeschränkungen

 

10.1 Sukano übernimmt keine Verantwortung bei Schäden, die aus unangemessener oder unzureichender Abwicklung einer Bestellung resultieren (nicht erfolgte Lieferung, Defekte, Verzögerungen usw.), sofern gesetzlich zulässig (Art. 100 des Obligationenrechts)

 

10.2 Sukano übernimmt keine Verantwortung bei Schäden, die aus Handlungen seiner Vertreter oder Gehilfen resultieren (Art. 101 Absatz 2 des Obligationenrechts).

 


11. Ausschluss der Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, als Reaktion auf Forderungen von Sukano mit Gegenforderungen aufzurechnen.

 


12. Abtretung

Die Abtretung jeglicher aus dem Vertrag mit Sukano resultierenden Rechte muss von Sukano genehmigt werden.

 


13. Geheimhaltung

Der Kunde muss alle dem Kunden von Sukano bereitgestellten Informationen und Dokumente, die nicht Teil des Gemeinguts sind, streng vertraulich behandeln.

 


14. Änderungen und Verlängerungen

Änderungen und Verlängerungen von zwischen Sukano und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen müssen in schriftlicher Form bestätigt werden.

 


15. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen in den zwischen Sukano und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile der Vereinbarung nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der Vereinbarung durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

 


16. Anwendbares Recht

Die zwischen dem Kunden und Sukano abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on the International Sale of Goods) vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Kollisionsrechts.

 


17. Gerichtsstand

Für Kunden, deren Geschäftssitz sich in der Schweiz befindet, ist Schindellegi Gerichtsstand. Für Kunden, deren Firmensitz sich nicht in der Schweiz befindet, ist Zürich Gerichtsstand.

 

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